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Aktuelle Fördermittel für Heizung und Sanierung

Ein energetisch optimiertes Gebäude ergibt in doppelter Hinsicht Sinn: Neben einem wichtigen Beitrag zum Umweltschutz können dadurch auch anfallende Energiekosten langfristig gesenkt werden. Dafür sind Investitionen in moderne Energie-Lösungen notwendig.

Welche Förderungen gibt es?

Um die Einsparungsziele für Deutschland zu erreichen, stellt die Bundesregierung umfangreiche BEG-, KfW- und BAFA-Förderungen bereit. Hierbei handelt es sich um staatliche Fördergelder, die dem Bürger genügend Unterstützung geben sollen, die eigene Immobilie bestmöglich energetisch zu sanieren. Dieses Vorhaben soll einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität werden und den allgemeinen Energiebedarf aller Haushalte deutlich senken. Förderungen gibt es beispielsweise für Alt- und Neubauten oder für Heizsysteme wie Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen. Mehr Informationen über aktuelle Förderungen und welche Änderungen im Jahr 2023 in Kraft treten, erfahren Sie im folgenden Überblick.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Dieses breit aufgestellte Förderprogramm auf Bundesebene ist für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Haus gedacht. Es umfasst Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für einen Heizungstausch, den Einbau von Lüftungskomponenten oder allgemeine Maßnahmen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen. Grundsätzlich gilt: Je effizienter die Immobilie, desto höher fallen die Fördergelder aus. Als Richtwert dient der zu erreichende Energiestandard für das Gebäude, um als Effizienzhaus im Sinne der KfW gewertet zu werden.

Die wichtigsten BEG-Fakten:

  • Das BEG bündelt verschiedene Förderprogramme. Neben BAFA-Förderungen auch Kredite und Zuschüsse von der KfW.
  • Die Fördermittel können für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen am Haus (Neu- und Altbau) beantragt werden.
  • Für die Beantragung vieler Fördergelder ist die Beauftragung von Energieberater eine Voraussetzung.
  • Die Förderprogramme sind meist mit anderen staatlichen Zuschüssen kombinierbar, so können Sie etwa einen BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen mit einem KfW-Kredit für Wohngebäude kombinieren, um die öffentlichen Fördermittel bestmöglich auszunutzen.
  • 20% der Sanierungskosten sind unabhängig vom BEG steuerlich absetzbar.

KfW-Förderung – Fördermittel und Zuschüsse für die energetische Modernisierung

Die KfW ist eine bundeseigene Förderbank, die u.a. den Bau und Kauf von energieeffizienten Gebäuden finanziert. Der staatlich festgelegte Zweck aller KfW unterstützter Programme für den privaten Energiesektor umfasst weitestgehend energetische Sanierungen von Immobilien. Auch Modernisierungsmaßnahmen für eine Nutzung erneuerbarer Energien werden mit umfangreichen Fördermitteln bezuschusst.

Die wichtigsten Fakten zur KfW:

  • Die Fördermittel der KfW beinhalten Darlehen und Zuschüsse.
  • Eine Förderung ist stets an Bedingungen geknüpft.
  • Förderungen müssen immer vor dem Beginn der Umsetzung, bzw. vor dem Erwerb bestimmter (für die Umsetzung notwendiger) Komponenten beantragt werden.
  • In den meisten Fällen sind Energieberater*innen zu beauftragen.
  • Kredite können bei allen Banken beantragt werden; Zuschüsse über das KfW-Zuschussportal.

BAFA-Förderung – Alle Förderprogramme für die energetische Modernisierung

Bei der BAFA handelt es sich um das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dieses staatliche Organ ist zuständig für die Umsetzung des oben beschriebenen BEG, fördert jedoch nur Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung sowie Energieberatung für Wohngebäude.

Die wichtigsten BAFA-Fakten:

  • Zuschüsse können für folgende Einzelmaßnahmen beantragt werden:
    • Heizungstausch und Umrüstung auf erneuerbare Energien
    • Heizungsoptimierung
    • Gebäudehülle
    • Lüftungsanlagen
    • Smart Home
    • Energieberatung
  • Alle Zuschüsse sind an Bedingungen geknüpft.
  • Förderungen müssen immer vor dem Beginn der Umsetzung beantragt werden. Die Förderung für die Energieberatung wird direkt über Energieberater*innen beantragt.
  • Zahlreiche BEG-Förderungen des BAFA können mit KfW-Förderungen kombiniert werden, allerdings nicht mit Steuerermäßigungen.

Darauf müssen Sie bei der Altbau-Modernisierung achten!

Grundsätzlich gilt: Modernisieren ist nicht gleichbedeutend mit Sanieren. Um Missverständnisse zu vermeiden, hier eine kurze Begriffserklärung: Wenn Sie Ihre Immobile renovieren, versteht man darunter in erster Linie eine optische Verschönerung Ihres Gebäudes. Wenn Sie jedoch Komponenten Ihrer Immobilie sanieren wollen, weil diese Schäden aufweisen, dann ist diese Sanierung gleichbedeutend mit dem Begriff Reparatur. Planen Sie eine Modernisierung Ihrer Immobilie, dann verfolgen diese Sanierungsmaßnahmen das Ziel, Ihr Gebäude auch in energetischer Hinsicht auf den neuesten Stand zu bringen.

Möglichkeiten gibt es dabei viele: Ob eine neue Heizungsanlage, neue Fenster, eine Fassaden- oder Dachdämmung – hier erhalten Sie eine Übersicht, wie Sie sich in wenigen Schritten einen Überblick verschaffen können, Ihr Haus energetisch sinnvoll und kosteneffizient zu modernisieren.

Richtig sanieren: 5 Schritte für eine energieeffizientere Immobilie

  1. Information: Wie kann ich von einer Modernisierung meiner Immobilie profitieren? Wie realistisch sind erhoffte finanzielle Einsparungen? Wen muss ich für welche Maßnahmen beauftragen? Als Faustregel gilt: Je besser informiert, desto gelungener wird die Sanierung. Hier ein allgemeiner Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, die Ihr Gebäude energetisch auf den neuesten Stand bringen:

    • Dämmung: Selbst das modernste Heizsystem kann ohne die richtige Dämmung kaum nennenswerte energieeffiziente Resultate liefern. Möglichkeiten für eine Optimierung der Gebäudehülle und verschiedene Dämmstoffe gibt es für Immobilien in jedem Alter und jedem Zustand mittlerweile zur genüge.

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    • Wärmepumpe: Ohne Frage das Heizsystem der Zukunft! Eine Wärmepumpe bedient sich der thermischen Energie aus der Umwelt. Für nahezu alle örtlichen Besonderheiten gibt es mittlerweile eine Vielzahl verschiedener Typen und Modelle. Die Vorteile der Wärmepumpe geraten immer mehr in den gesellschaftlichen Fokus, zahlreiche Fördermittel machen die Anschaffung dieser Heizsysteme auch in finanzieller Hinsicht interessant.

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    • Solarthermie: Meist auf dem Dach montiert, nutzen diese Anlagen die Strahlungsenergie der Sonne. Moderne Anlagen können nicht nur ganzjährig die eigene Warmwasserbereitung absichern, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Heizungsunterstützung leisten. Diese Art von Heizsystem eignet sich meist hervorragend in Kombination mit Wärmepumpen. In solchen Fällen kann die Solarthermie oft entscheidend dazu beitragen, die eigene Immobilie klimaneutral zu gestalten.

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    • Photovoltaik: Diese Art der Heizungsanlage wandelt Lichtenergie mittels Solarzellen in elektrische Energie um. Im Falle eines Stromüberschusses der vom Eigenheim nicht mehr verbraucht werden kann, wird der überschüssige elektrische Strom in das öffentliche Energienetz eingespeist. Aus diesem Grund unterliegen PV-Anlagen den Regelungen und Vorgaben des EEG. Auch hier erwarten Sie attraktive Fördermöglichkeiten. Ähnlich wie bei Solarthermie-Anlagen kann man die jüngsten technischen Innovationen in diesem Energiesektor als bahnbrechend bezeichnen.

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  2. Beratung: Nachdem Sie sich grob über Ihre Möglichkeiten informiert haben, ist es sinnvoll, einen Experten zu beauftragen. Energieberater sind hier immer die richtige Wahl. Die Experten verschaffen sich einen Überblick über Ihre Immobilie, bewerten den allgemeinen Zustand und erstellen im Anschluss eine energetische Bilanz. Dabei werden neben Ihren persönlichen Wünschen selbstverständlich auch Ihr finanzielles Budget sowie die energetische Notwendigkeit einzelner Maßnahmen erörtert und in die Planung miteinbezogen. Immer auf der sicheren Seite: Bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans, wird eine auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie erstellt. Dabei wird Ihr Gebäude Schritt für Schritt in einer sinnvollen Reihenfolge saniert. Von staatlicher Seite können Sie sogar mit einer Förderung von bis zu 80% für die Beratung eines zertifizierten Energieberaters rechnen!

  3. Planung von Maßnahmen und Finanzierung: Im Zuge des oben erwähnten Sanierungsfahrplans werden neben allen empfohlenen Maßnahmen auch Fragen zur Finanzierung erörtert. So erhalten Sie einen ersten Anhaltspunkt über die Höhe notwendiger finanzieller Investitionen. Zudem wird behandelt, mit welchen Fördermitteln Sie rechnen können. Als direkter Ansprechpartner fungiert hier ebenfalls Ihr Energieberater. Einen ersten Überblick verschaffen hier auch folgende praktische Tools: Der FördermittelCheck informiert Sie über alle Förderprogramme für eine geplante Modernisierung. Der ModernisierungsCheck dient Ihnen als Ratgeber, welche Sanierungsmaßnahmen sich wirklich lohnen.

  4. Umsetzung aller Maßnahmen: Sobald der Sanierungsplan für die Finanzierung und die zeitliche Umsetzung erstellt wurde, ist der nächste Schritt, geeignete Fachbetriebe zu finden. Auch hier ist ein zertifizierter Energieberater Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir empfehlen Ihnen hierfür einen Blick in das Portal der Energie-Effizienz-Experten und das Branchenbuch von co2online. Das Unternehmen arbeitet eng mit der Europäischen Kommission, dem Bundesumweltministerium und einem Netzwerk aus Partnern aus Medien, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen und bietet praktische Tools zur Energieeffizienz. Ist der richtige Fachbetrieb gefunden, steht der eigentlichen Sanierung nichts mehr im Wege. Doch Vorsicht: Eine sorgfältige Baubegleitung empfiehlt sich immer! So sollten Sie regelmäßig bei allen Zwischen- und Endabnahmen anwesend sein. Auch hinsichtlich der Finanzierung können Sie nur bei ständiger Beobachtung des Baufortschritts und eventuell abweichenden Kosten rechtzeitig reagieren.

  5. Abschließende Kontrolle: Sind die Sanierungsarbeiten abgeschlossen, ist Ihre persönliche Kontrolle alternativlos. Neben einer sorgfältigen Inspektion über alle Arbeiten empfiehlt sich in jedem Fall auch eine Einweisung in alle neuen Techniken durch Fachhandwerker. So stellen Sie nicht nur sicher, dass alle Leistungen korrekt und ohne Mängel erbracht wurden, sondern vermeiden auch künftige Probleme bei späteren Wartungsarbeiten. Unser Tipp: Kontrollieren Sie gerade zu Beginn in regelmäßigen Abständen Ihren Energieverbrauch. Nur so lässt sich genau feststellen, ob alle Modernisierungsmaßnahmen auch ihre geplante Wirkung zeigen. Weichen die erzielten Energieeinsparungen stark von der anfänglichen Prognose ab, deutet dies in der Regel auf Mängel bei der Umsetzung hin.

Welche aktuellen Änderungen sind zu beachten?

Neuausrichtung des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude):

Als Hauptziel verfolgt die Politik mit dem BEG eine bundesweite Sanierung aller Immobilien auf energetisch sinnvolle und effizient geführte Haushalte. Dafür werden zahlreiche Fördergelder zur energetischen Sanierung bereitgestellt. Ab 2023 treten jedoch einige Änderungen des BEG für BAFA- und KfW-Förderprogramme in Kraft. Mehr dazu im Überblick:

Alle Änderungen im Jahr 2023 bei der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen (BAFA):

  • Eigenleistungen: Erfolgt die Sanierung in Eigenleistung, sind alle anfallenden Materialkosten förderfähig. Ausgeschriebene Experten (i.d.R. Energieberater oder Fachbetriebe) müssen die fachgerechte Durchführung sowie eine korrekte Auflistung aller Kosten anschließend bestätigen.
  • Austausch von defekten Heizungen: Zunächst können im Fall eines Defektes die anfallenden Mietkosten für Übergangs-Heiztechniken gefördert werden. Die Befristung des Zuwendungsbescheids (innerhalb eines Jahres) darf dabei nicht überschritten werden. Zudem muss ein förderfähiger Netzanschluss oder eine förderfähige Heizungsanlage eingebaut werden, die die Gesamtversorgung der Immobilie verrichten kann.
  • Brennstoffzellen: Ab 2023 BEG-förderfähig (bisher KfW). Hinzu kommt folgende Bedingung: Die Brennstoffzellen müssen mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.
  • Optimierung von Öl- oder Gasheizung: Nur förderfähig, wenn die Heizungsanlagen nicht älter als 20 Jahre sind.
  • Biomasseheizungen: Förderfähig nur in Kombination mit regenerativen Energiequellen (Wärmepumpe oder Solarthermie-Anlage). Zusätzlich darf der Feinstaubausstoß auf keinen Fall 2,5 mg/ m³ überschreiten. Der ehemalige Innovationsbonus ist ab 2023 obsolet. Der benötigte jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) wird außerdem von 78% auf 81% erhöht.
  • Wärmepumpen: Hier sollen einige der technischen Mindestanforderungen in Zukunft schrittweise verschärft werden. Dies hat zum Ziel, Wärmepumpen nur dann zu fördern, wenn es sich für die jeweilige Immobilie auch anbietet. Als Richtwert fungiert hier die Jahresarbeitszahl (JAZ) die bisher mindestens einen Wert von 2,7 erreichen muss.

    1. Ab 2024: Der JAZ muss mindestens einen Wert von 3,0 erzielen. Zudem muss der Geräuschpegel der Außengeräte von Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 5 dB niedriger sein, als es die Ökodesign-Verordnung festschreibt. Auch die benötigten Mindestanforderungen für den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) sollen ansteigen.
    2. Ab 2025: Alle neu eingebauten Wärmepumpen sollen optionalen Zugang an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway besitzen.
    3. Ab 2026: Fördergelder für Luft-Wasser-Wärmepumpen können nur dann beantragt werden, wenn der Geräuschpegel des Außengerätes mindestens 10 dB niedriger ausfällt, als es die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Ökodesign-Verordnung der EU festlegen.
  • Gebäudenetze: Nur förderfähig, sofern diese mindestens durch 65% erneuerbarer Energien betrieben werden – und/oder diesen Wert an Abwärme erreichen. Bei etwaigen Baumaßnahmen am Gebäudenetz muss zudem ein Energieeffizienz-Experte beauftragt werden. Biomasseanlagen sind nur dann förderfähig, wenn sie bivalent mit anderen Energieerzeugern betrieben werden (Wärmemengenanteil muss allerdings mindestens 25% aufweisen).

Alle Änderungen der BEG-Förderung von Effizienzhäusern (KfW):

  • Änderung beim WPB-Bonus: Dieses Förderprogramm richtet sich an die aus energetischer Hinsicht schlechtesten Gebäude (Worst performing buildings). Der WPB-Bonus wurde erstmal im September 2022 eingeführt und wird ab 2023 von 5 auf 10% erhöht. Ab 2023 kann der Bonus sogar bei einer Sanierung zum Status eines Effizienzhaus 70 EE beantragt werden. Achtung: Der Bund verweist darauf, dass aus technischen Gründen eine Bestätigung dieses Antrags erst ab dem 23.02.2023 erhalten werden kann. Grundsätzlich können Sie aber schon ab 01.01.2023 mit dem Vorhaben eines Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufe 70 EE beginnen. Dazu müssen Sie allerdings ein Beratungsgespräch mit einem Energieexperten dokumentieren. Festzuhalten ist dieses Beratungsgespräch auf dem aktualisiertem KfW-Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs" (Version 01/2023).
  • Anforderung für den Status zur EE-Klasse: Waren bisher 55% Deckungsanteil aus erneuerbaren Energien gefordert, so steigt dieser Wert künftig auf 65%. Zusätzlich ist der Einsatz einer speziellen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ab 2023 bindend.
  • Photovoltaik und Solarstromspeicher: Förderungen bei einer Effizienzhaus-Sanierung entfallen künftig für diese Komponenten. Unser Tipp: Ab 2023 können Sie als Eigentümer jedoch von den äußerst attraktiven EEG-Förderungen profitieren. Etwaige Finanzierungensmöglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen können sie im KfW-Programm 270 nachlesen.
  • Private Eigenleistungen für Materialkosten sind weiterhin förderfähig
  • Effizienzhaus-Nachweis: Künftig ist jener Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Nachweise für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 sind ab 2023 nicht mehr zulässig.
  • Bonus für die serielle Sanierung: Hierbei handelt es sich um eine neue Förderung in Höhe von 15%. Bedingungen für den Erhalt ist eine energetische Sanierung Ihres Gebäudes unter Verwendung von vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Als weitere Voraussetzung gilt: Die Sanierung muss auf ein Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erfolgen. Der Bonus ist zudem kumulierbar mit der EE-Klasse sowie dem WPB-Bonus. Werden der WPB-Bonus und die Umsetzung durch serielle Sanierung kombiniert, werden beide Boni summiert auf 20% begrenzt. Der Bund kündigt auch an demnächst ein Infoblatt für förderfähigen Maßnahmen und Leistungen bezüglich der seriellen Sanierung zu veröffentlichen.

Sie wollen gleich loslegen? Dann empfehlen wir Ihnen den praktischen FördermittelCheck. In nur wenigen Klicks können Sie sich hier anzeigen lassen, welche Möglichkeiten sich für Ihre Immobilie bieten.

Aktuelle Relevanz der BEG-Förderung

Allgemein bewertet die Bundesregierung das bisherige Förderprogramm für energetische Sanierungen als vollen Erfolg. Zahlreiche Haushalte profitieren schon heute von Einzelmaßnahmen wie dem Austausch einer nicht mehr zukunftsfähigen Öl- oder Gasheizung.

Einen ständig aktualisierten Überblick über mögliche Förderprogramme zu gewähren, fällt an dieser Stelle schwer: Allgemein erfreut sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – sehr großer Beliebtheit. Aufgrund dieser hohen Verbrauchernachfrage verbunden mit stetigen technischer Verbesserungen auf dem ganzen Energiemarkt, können viele BEG-Förderprogramme kurzfristigen Änderungen unterliegen oder die bereitgestellten Gelder schnell aufgebraucht sein. Für genauere und ständig aktualisierte Informationen empfehlen wir Ihnen den Besuch der bundeseigenen Homepage vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für den Bereich Energie.

Wir hoffen, mit unserem Überblick zu staatlichen Förderungen für den privaten Energiesektor wichtige Anhaltspunkte für eine energetische Modernisierung Ihrer Immobilie zusammenfassen konnten. Hinsichtlich der schnelllebigen politischen Entwicklungen und kurzfristigen Änderungen bisheriger Förderungen empfehlen wir Ihnen für Ihre Vorhaben, frühzeitig einen staatlich zertifizierte Energieexperten zu kontaktieren. So erhalten Sie detaillierte Informationen über individuelle Sanierungsmaßnahmen und -förderung. Mehr Informationen zu Energieberatern finden Sie in folgendem Blogbeitrag: Alles was Sie über Energieberater wissen müssen

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