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0% Umsatzsteuer auf Solarmodule, Photovoltaik, Wechselrichter, Batteriespeicher

Wir haben großartige Neuigkeiten für Sie! Sind Sie bereits stolzer Besitzer einer Photovoltaikanlage oder planen Sie, sich eine anzuschaffen? Dann erwartet Sie eine strahlende Überraschung: Sie könnten Ihre Solarprodukte zu einem effektiven Steuersatz von 0% beziehen!

Die Bundesregierung hat vor Kurzem eine Änderung im Jahressteuergesetz vorgenommen, die die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen attraktiver machen soll. In bestimmten Fällen wurde die Umsatzsteuer auf Solarprodukte auf null Prozent reduziert. Dieser Artikel soll Ihnen als Käufer helfen, die Vorteile dieser Änderung zu verstehen und davon zu profitieren.

Obwohl wir als Online-Marktplatz Ihnen die Produkte nicht direkt mit 0% Steuer verkaufen können, möchten wir die Aktion selbstverständlich unterstützen: Sobald Sie uns den Nachweis erbringen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, erstatten wir Ihnen die Steuer unverzüglich nach dem Kauf zurück!

Nutzen Sie die Chance auf 0% Umsatzsteuer

Die 0% Umsatzsteuer gilt für Photovoltaikanlagen und ihre wesentlichen Komponenten wie Module, Wechselrichter und Batteriespeicher, die an Privatwohnungen und Wohngebäuden oder an öffentlichen Gebäuden installiert werden, in denen Tätigkeiten ausgeführt werden, die dem Gemeinwohl dienen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuererleichterung für Anlagen gilt, deren installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt.

Welche Solarprodukte sind betroffen?

Die Änderung betrifft sowohl komplette Photovoltaik-Anlagen als auch einzelne Komponenten wie Module, Wechselrichter und Batteriespeicher, sofern diese für den Betrieb der Anlage wesentlich sind. Allerdings sind mobile Solarmodule von der Steuerbefreiung ausgenommen.

Für welche Anlagen gilt die 0% Umsatzsteuer?

Die 0% Umsatzsteuer gilt für Anlagen, die bestimmte Standortbedingungen erfüllen. Die Anlage muss entweder auf oder in der Nähe von Privatwohnungen und Wohngebäuden installiert werden, oder auf oder in der Nähe eines öffentlichen oder anderen (nicht zu Wohnzwecken genutzten) Gebäudes, in dem eine gemeinnützige Tätigkeit ausgeführt wird. Zusätzlich ist eine wichtige Vereinfachung vorgesehen: Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Anlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt.

Gilt die 0% Umsatzsteuer auch für die Installation?

Ja, die Umsatzsteuerbefreiung gilt nicht nur für die Lieferung der Anlagen und Komponenten, sondern auch für die Installation und den Austausch defekter Teile. Beachten Sie jedoch, dass reine Reparaturen, die ohne die Lieferung von Ersatzteilen auskommen, weiterhin wie bisher besteuert werden. Ebenso gelten für Garantie- und Wartungsverträge weiterhin die regulären 19% Mehrwertsteuer.

Was bedeutet das für Sie als Käufer?

Als Käufer von Solarprodukten profitieren Sie direkt von der 0% Umsatzsteuer, da die Kosten für die Anschaffung und Installation der Photovoltaik-Anlagen dadurch deutlich gesenkt werden. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Ihre Anlage die oben genannten Bedingungen erfüllt. Bei Anlagen, die mehr als 30 kWp Leistung haben, müssen Sie dem Verkäufer nachweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen für die Anwendung des 0% Steuersatzes vorliegen.

Hier ist eine Liste der Produkte, die nach aktuellem Stand (Juni 2023) definitiv unter die 0%-Umsatzsteuerregelung fallen, vorausgesetzt, sie erfüllen die oben genannten Standortbedingungen:

  1. Vollständige Photovoltaik-Anlagen
  2. Solarmodule, die für den Betrieb der Anlage wesentlich sind
  3. Wechselrichter, die für den Betrieb der Anlage wesentlich sind
  4. Batteriespeicher, die für den Betrieb der Anlage wesentlich sind
  5. Balkonkraftwerke

Das FAQ des Bundesministerium der Finanzen beantwortet grundlegende Fragen zur 0%-MwSt.-Regelung für Photovoltaik-Anlagen. Sie können es hier finden: FAQ des Bundesfinanzministeriums

Unser besonderes Angebot

Um den Wechsel zu erneuerbaren Energien zu erleichtern, erstatten wir Ihnen die Umsatzsteuer sofort nach dem Kauf zurück, wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen!

Die Einführung der 0% Umsatzsteuer auf Photovoltaik-Anlagen ist eine tolle Intiative für eine grünere und nachhaltigere Zukunft. Sie macht die Anschaffung von Solaranlagen attraktiver und fördert so die Nutzung von erneuerbaren Energien. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel den aktuellen Stand der Dinge wiedergibt und sich die gesetzlichen Regelungen ändern können. Bei spezifischen Fragen zu Ihrem Fall sollten Sie sich immer an einen Steuerberater wenden.

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