Beschreibung
Grünbeck Umrüstsatz MX Version A auf MXA Version B, 1"-1 1/4", 500um, 107891
Der Grünbeck Umrüstsatz mit der Artikelnummer 107891 ermöglicht die technische Anpassung von Filtertypen der Version A auf die Version B. Das Ersatzteil ist für Nennweiten von 1 Zoll bis 1 1/4 Zoll ausgelegt und weist eine Filterfeinheit von 500 µm auf. Der Umrüstsatz unterstützt die Instandhaltung und den Werterhalt der entsprechenden Grünbeck Filtersysteme.
Technische Daten
- Kompatibilität: MX Version A auf MXA Version B
- Nennweite: 1 Zoll bis 1 1/4 Zoll
- Filterfeinheit: 500 µm
- Hersteller-Artikelnummer: 107891
Technische Daten
| Hersteller-Warengruppe | Ersatzteile |
| Hersteller-Produktgruppe | Ersatzteile |
| Hersteller-Artikelnummer | 107891 |
| Hersteller | Grünbeck |
| Artikelnummer | GRUENBECK-107891 |
| EAN-13 | 4031246574808 |
| Gewicht | 4,18 kg |
| Unterliegt EU Trinkwasserverordnung | nein |
| WEEE-Nr. | DE77585882 |
89420 Höchstädt a. d. Donau
Deutschland
Grünbeck Wasserfilter und Enthärtungsanlagen
Der Hersteller grünbeck mit Sitz bei Augsburg ist seit Jahrzehnten im Bereich der Wasseraufbereitung tätig und fertigt Produkte für verschiedene Bereiche wie Haustechnik, Industrie, Gewerbe und Schwimmbäder. Zum Produktspektrum für den privaten Haustechnik-Markt zählen Filtration, Dosierung, Wasserenthärtung und Wasserentkeimung. Besonders innovative Highlights sind hier modernste Umkehrosmoseanlagen aber auch häufig eingesetzte Komponenten wie Rückspülfilter.
Sauberes und hygienisch einwandfreies Wasser bedeuten Lebensqualität. Dieser Maxime hat sich grünbeck seit der Firmengründung konsequent verschrieben. Kontinuierliche Forschung und stetige Innovation machen grünbeck Wasserfiltersysteme und Enthärtungsanlagen zu absoluten Top-Artikeln der Branche. Qualität Made in Germany und das seit knapp einem Jahrhundert. Bei heizung-billiger.de finden Sie grünbeck-Produkte besonders günstig.
Für sicherheitsrelevante Bauteile in Trinkwasserinstallationen gelten besondere gesetzliche und technische Anforderungen. Entsprechende Arbeiten dürfen nur durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen.