Der Warenkorb ist leer.
Beschreibung
Bertrams Dacheindichtung DW-D Bleiflansch DN 130 15 bis 30 Grad inklusive Regenkragen
Die Bertrams Dacheindichtung DW-D Bleiflansch DN 130 ist für Dachneigungen von 15 bis 30 Grad konzipiert. Sie wird inklusive eines Regenkragen geliefert und dient der sicheren und dichten Durchführung von Abgassystemen durch das Dach. Als Teil der DW-FU/D Abgasanlage DW mit Isolierung ist sie eine passende Ergänzung für ein- und doppelwandige Edelstahl-Abgassysteme.
Technische Daten
- Nennweite: DN 130
- Dachneigung: 15 bis 30 Grad
- Ausführung: Bleiflansch
- Lieferumfang: inklusive Regenkragen
- System: DW-FU/D Abgasanlage DW mit Isolierung
Technische Daten
| Hersteller-Warengruppe | Edelstahl-Abgassysteme ein- und doppelw. |
| Hersteller-Produktgruppe | DW-FU/D Abgasanlage DW mit Isolierung |
| Hersteller-Artikelnummer | 25DE30VA130 |
| Hersteller | Bertrams |
| Anzahl der Ziegel | 1 |
| Artikelnummer | BERTRAMS-25DE30VA130 |
| Dachneigung | 15 - 30 |
| EAN-13 | 4250112342727 |
| Gewicht | 14,32 kg |
| Horizontale Durchführung | nein |
| Systemdurchmesser | 130 |
| Vertikale Durchführung | ja |
Hersteller
Bertrams AG
Eiserfelder Straße 70
57072 Siegen, Deutschland
Komplettanbieter von Abgastechnik für Wohnhäuser und Industrie-Anlagen
Mit der Markteinführung der Niedertemperaturtechnik in den 1980er Jahren wurde BERTRAMS mit seinen innovativen Edelstahl-Abgassystemen DW und EWR Partner des modernen Heizungsbaus, um vorhandene Kamine für die niedrigen Abgastemperaturen umzurüsten. Jahre später folgten mit der Serie Polyline Abgaslösungen aus Kunststoff sowie die doppelwandigen LAS-Systeme, wo zwischen Innen- und Außenrohren die Verbrennungsluft angesaugt wird – perfekt geeignet für Brennwert- und BHKW-Technik. Auch spezielle Lösungen für moderne Biomasse Kesselanlagen und Kamin- u. Pelletöfen bietet BERTRAMS aus einer Hand.
- Hinweis zur Trinkwasserverordnung Für sicherheitsrelevante Bauteile in Trinkwasserinstallationen gelten besondere gesetzliche und technische Anforderungen. Entsprechende Arbeiten dürfen nur durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen.