Beschreibung
Jung Pumpen Rückschlagklappe Hebefix 100H
Die Jung Pumpen Rückschlagklappe Hebefix 100H ist ein spezifisches Ersatzteil für die Hebefix 100H Serie von Jung Pumpen. Sie dient als funktionales Bauteil zur Sicherstellung des Rückflussverhinderns in Hebeanlagen und trägt zum Werterhalt des Gesamtsystems bei. Die Identifikation erfolgt über die Hersteller-Artikelnummer JP47560.
Technische Daten
- Hersteller-Artikelnummer: JP47560
- Hersteller-Warengruppe: Ersatzteile Behälter
- Hersteller-Produktgruppe: E-BAUTEIL EIGEN
- Produktname: Rückschlagklappe Hebefix 100H
Technische Daten
| Hersteller-Warengruppe | Ersatzteile Behälter |
| Hersteller-Produktgruppe | E-BAUTEIL EIGEN |
| Hersteller-Artikelnummer | JP47560 |
| Hersteller | Jung Pumpen |
| Artikelnummer | JUNG-JP47560 |
| EAN-13 | 7630014578368 |
| Gewicht | 0,5 kg |
| WEEE-Nr. | 31719333 |
33803 Steinhagen
Deutschland
Pentair Jung Pumpen – Der Experte für Abwassertechnik
Die Jung Pumpen GmbH prägt seit über 90 Jahren den europäischen Markt für qualitativ hochwertige Pumpen und Pumpstationen für die Haus- und Grundstücksentwässerung. Vor allem in den Bereichen Haustechnik, Abwassertechnik und Druckentwässerung zählen die Produkte von Jung zu den beliebtesten der Branche. Insbesondere die Schmutzwasserpumpen sowie die Hebeanlagen der Hebefix-Kollektion gelten als Glanzstücke moderner Pumpentechnik, die eine zuverlässige und effiziente Entwässerung von Abwasser und Schmutzwasser ermöglichen..
Besonders attraktiv für alle Anwendungsbereiche machen die Marke herausragende Qualitätsstandards, die sich quer durch das umfangreiche Sortiment ziehen. Modernste Fertigungsmethoden, optimierte Prozesse und ausgiebige Qualitätskontrollen gelten als Markenzeichen des deutschen Pumpenspezialisten. Vor allem von Handwerkern werden die Produkte von Jung für Langlebigkeit, Zuverlässigkeit im Betrieb und kompromisslose Funktionalität geschätzt.
Für sicherheitsrelevante Bauteile in Trinkwasserinstallationen gelten besondere gesetzliche und technische Anforderungen. Entsprechende Arbeiten dürfen nur durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen.