Beschreibung
Viega Steuerung 8351.10, Infrarotauslösung, Kunststoff
Steuerung
- für Baureihe ab 2015, Infrarotspülauslösung
- geeignet für Grundrahmen Visign for More 100 8350.126, Grundrahmen Visign for More 103 8350.127, Grundrahmen Visign for Public 8350.128
- Kunststoff
- Spülauslösung von vorn
- Abb. 1
Technische Daten
| Hersteller-Warengruppe | Vorwand-/Spültechnik |
| Hersteller-Serie | Ersatzteile für Entwässerungszubehör |
| Hersteller-Produktgruppe | Ersatzteile / Entwässerungszubehör |
| Hersteller-Modellnummer | 8351.10 |
| Hersteller-Artikelnummer | 731779 |
| Hersteller | Viega |
| Artikelnummer | VIEGA-731779 |
| EAN-13 | 4015211731779 |
| Gewicht | 0,086 kg |
| WEEE-Nr. | 61498950 |
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57439 Attendorn
Deutschland
Zuverlässige Sanitärtechnik und Komponenten für die Montage
Bei der Viega Holding GmbH & Co. KG handelt es sich um ein deutsches Unternehmen mit Hauptsitz in Attendorn im Sauerland. Viega kann auf eine über 125 jährige Firmengeschichte zurückblicken und produziert sowie vertreibt Produkte auf dem breiten Feld der Installationstechnik. Mit Erfolg – denkt man an Sanitärtechnik, denkt man immer auch an viega. Das deutsche Traditionshaus ist mittlerweile eindeutig zu einem der weltweiten Marktführer auf dem Gebiet der Sanitär Installation avanciert.
Die enorme Produktpalette von viega besteht aus über 17.000 Artikeln, die die Produktbereiche Sanitär- und Heizungssysteme, Rohrleitungssyteme, Verbindungstechnik, Vorwandtechnik und Entwässerungstechnik abdecken. Ganz egal ob Komponenten für Deckenheizung oder simple Schlauchschellen – die Produkte der Marke viega stehen dabei seit mehr als einem Jahrhundert für Qualität “Made in Germany”. Der heizung-billiger.de Marktplatz bietet Ihnen eine breite Auswahl an verschiedenen Vorwandelementen, Komponenten für Spültechnik und Rohrleitungstechnik sowie eine Vielzahl an Ablaufarmaturen (Advantix), Drückerplatten oder Duschrinnen.
Für sicherheitsrelevante Bauteile in Trinkwasserinstallationen gelten besondere gesetzliche und technische Anforderungen. Entsprechende Arbeiten dürfen nur durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen.