Viele Hersteller gewähren Ihnen eine Herstellergarantie, die selbstverständlich auch beim Kauf auf heizung-billiger.de gilt.
Für gewährte Herstellergarantien gelten die vom Hersteller bestimmten Garantiebedingungen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber heizung-billiger.de bleiben natürlich in jedem Fall bestehen. Ihr Vorteil: Viele Herstellergarantien ermöglichen Ihnen, auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen.
Kermi
Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an:
Kermi GmbH
Kundenservice
Pankofen-Bahnhof 1
94447 Plattling
09931/501-0
Service-Hotline
WOLF
Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an:
Wolf GmbH
Postfach 1380
Industriestraße 1
84048 Mainburg
08751/74 2990
Service-Hotline
grünbeck
Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an:
Grünbeck GmbH
Josef-Grünbeck-Straße 1
89420 Höchstädt
09074/410
Service-Hotline
BWT
Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an:
BWT Wassertechnik GmbH
Industriestraße 7
69198 Schriesheim
06203 73-0
Service-Hotline
Honeywell
Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an:
Resideo Honeywell Home
Hardhofweg 40
74821 Mosbach
0800 2007611
Service-Hotline
Stiebel Eltron
Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an:
STIEBEL ELTRON GmbH
Dr.-Stiebel-Straße 33
37603 Holzminden
05531 702 111
Service-Hotline
WOLF Garantie-Bedingungen
5 Jahre Garantie – Bedingungen
Die 5 Jahre Garantie ist ein Versprechen der WOLF GmbH für eine einwandfreie Qualität. Bei registrierten Geräten werden innerhalb der Garantiezeit Mängel, die auf durch die WOLF GmbH zu vertretene Material- und Fertigungsfehler zurückzuführen sind, durch einwandfreie Teile ersetzt oder unentgeltlich instandgesetzt.
Voraussetzungen
- Die 5 Jahre Garantie gilt für in Deutschland gekaufte und nach dem 01.08.2017 in Deutschland eingebaute Wärmeerzeuger1 oder Wohnraumlüftungsanlagen und deren zeitgleich installierte Komponenten2 für 60 Monate ab Inbetriebnahmedatum.
- Die Inbetriebnahme muss nachweisbar durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.
- Die Registrierung der Geräteseriennummer muss innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der Geräte bei der WOLF GmbH erfolgen.
- Der Betrieb der Anlage erfolgt vollständig gemäß der Betriebsanleitung.
- Wartungen für WOLF Öl- und Gasheizungen müssen alle 12 Monate beziehungsweise alle 5000 Betriebsstunden (je nachdem was früher eintritt) gemäß der WOLF Wartungs- und Montageanleitung durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden. Dabei ist ein Original WOLF Wartungsset zu verwenden.
- Inspektionen von WOLF Wärmepumpen müssen alle 12 Monate gemäß der WOLF Montageanleitung durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.
- Bei Wohnraumlüftungen ist ein Filterwechsel alle 12 Monate sowie die Reinigung des Wärmetauschers und der Ventilatoren alle 36 Monate gemäß der WOLF Montage- und Bedienungsanleitung durch qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen.
- Bei Geräten C 35kW wird eine Planungsberatung vor Inbetriebnahme durch den WOLF Vertrieb empfohlen.
Garantiefall
- Der Anspruch auf die 5 Jahre Garantie muss innerhalb der Garantiezeit ausschließlich bei der WOLF GmbH geltend gemacht werden.
- Die Meldung des Garantiefalls an die WOLF GmbH erfolgt direkt durch den Eigentümer des Wärmeerzeugers beziehungsweise in dessen Auftrag durch seinen Fachhandwerker. WOLF behält sich vor die sachgerechte Installation und Inbetriebnahme der Geräte zu prüfen.
- Nachweise über den Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal (Rechnung mit Inbetriebnahmedatum) sowie die durchgeführten Wartungen und Inspektionen sind im Garantiefall vom Kunden zu erbringen (z.B. Rechnung, registrierter Wartungsvorgang (Wartungsset-Aufkleber)).
- Die 5 Jahre Garantie umfasst die Kosten für Material und Arbeitszeit3. Schadensersatzansprüche sind von der Garantie ausgeschlossen.
- Durch die Garantieleistung wird die Garantiefrist für die registrieren Geräte nicht berührt.
Ausschluss
- Ausgeschlossen von der 5 Jahre Garantie sind Wartungs- und Verschleißteile.
- Ausgeschlossen von der 5 Jahre Garantie sind ferner Schäden, bauseitige Mängel, Fremdverschulden und äußere Einflüsse (z.B. Frost, Transportschäden, unsachgemäße Lagerung, Falschbedienung, äußere Gewalteinwirkung, ungeeignetes Heiz-/Brauchwasser), welche jeweils nicht durch die WOLF GmbH zu vertreten sind.
- Ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche (insbesondere aufgrund der Sachmängelgewährleistung nach § 437 BGB betreffend Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Aufwendungs- oder Schadensersatz) können über die hier geregelten Rechte hinausgehen und sind nicht an die genannten Voraussetzungen gebunden. Ihre diesbezüglichen Rechte sind unabhängig von der 5 Jahre Garantie und bleiben unberührt.
- Die 5 Jahre Garantie ist eine selbstständige und freiwillige Leistung des Garantiegebers und lässt die Beschaffenheitsvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer unberührt.
grünbeck
Die Gewährleistungsfrist beträgt
- zwei Jahre, wenn der Käufer Verbraucher ist;
- ein Jahr, wenn der Käufer Unternehmer ist;
- zwei Jahre bei allen DVGW-zertifizierten Geräten, auch für den industriellen und gewerblichen Gebrauch, sofern und soweit auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Käufer die Sondervereinbarung der SHK-Haftungsübernahmevereinbarung mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima Anwendung findet. Alle Obliegenheiten dieser Vereinbarung müssen erfüllt sein, insbesondere die Einhaltung der gültigen Betriebsanleitung sowie die ordnungsgemäße Montage, Inbetriebnahme und Wartung.
- ein Jahr bei gebrauchten Waren (Verbraucher und Unternehmer).
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile wie Dichtungen, Ionenaustauscherharze, Membranen usw. und Schäden, die durch elektrische Überspannung, Frost oder durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung und Wartung, insbesondere abweichend von der Betriebsanleitung, entstanden sind. Unsere Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch die Verwendung von ungeeigneten Dosierlösungen oder Chemikalien entstanden sind. Es liegt im Verantwortungsbereich des Käufers, sicherzustellen, dass ausschließlich geeignete Dosierlösungen und Chemikalien verwendet werden.
- Leistungen, die nicht der Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung dienen, werden dem Käufer separat in Rechnung gestellt.
- Nach fehlgeschlagener Nacherfüllung bleibt dem Käufer in Bezug auf die Mängelbeseitigung das Recht vorbehalten, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Vergütung zu mindern. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung ist hiervon nicht berührt.
- Erfüllungsort der Nacherfüllung ist bei Unternehmen der Geschäftssitz von Grünbeck, es sei denn, die mangelhaften Produkte oder Teile davon lassen sich nicht demontieren. In diesem Falle ist Erfüllungsort der Nacherfüllung der vereinbarte Lieferort des betroffenen Produktes/der betroffenen Anlage.
- Bei Gewährleistungsfällen an Anlagen, die nicht in Deutschland installiert sind, übernimmt die Gewährleistung der durch Grünbeck autorisierte Kundendienst vor Ort, sofern ein solcher vorhanden ist. Ist in dem speziellen Land kein Kundendienst vorhanden so endet der Kundendiensteinsatz von Grünbeck in Fällen, in denen der Käufer Unternehmer ist, an der deutschen Grenze. Alle anderen hierbei entstehenden Kosten, außer Material, sind durch den Käufer zu tragen.
BWT
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche: 2 Jahre für Geräte.
Für folgende Geräte gibt es zusätzliche Möglichkeiten für eine Garantie:- E1 Filter: Nach Registrierung erhält der Kunde eine Gewährleistung von 10 Jahren auf Bauteile
- BWT perla / home / hybrid / one: Nach Abschluss einer Voll-Garantie (Wartungsvertrag) Garantie von 6 Jahren
Gewährleistung und Haftung für Mängel
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Gewährleistungsfristen. Im übrigen gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Für Mängel leistet der Lieferer in der Weise Gewähr, dass er nach seiner Wahl alle diejenigen Teile oder Leistungen unentgeltlich entweder nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen hat, die innerhalb der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist infolge eines vor Gefahrübergang liegenden oder vom Lieferer zu vertretenden Umstandes unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferer unverzüglich schriftlich oder in Textform angezeigt werden. Dem Lieferer muss eine Überprüfungsmöglichkeit der beanstandeten Teile gewährt werden. Zur Nacherfüllung hat der Besteller dem Lieferer angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Lässt der Lieferer eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beseitigen, oder verweigert er unberechtigterweise die Nacherfüllung, so hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Vergütung zu mindern. Von der Gewährleistung und Haftung sind die Schäden ausgenommen, die auf natürlicher Abnutzung beruhen sowie Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung sowie ungeeigneter Betriebsmittel auftreten. Durch vom Besteller oder einem unbefugten Dritten vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Gewährleistung für daraus entstehende Folgen aufgehoben. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens garantierter Eigenschaften sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nicht. Sofern der Lieferer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Lieferers beschränkt. Der Lieferer ist bereit, dem Besteller auf Verlangen Auskunft über die Deckungssumme zu geben. Die Anspruchs- und Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse der Ziffern 8 und 9 lassen Ansprüche des Bestellers aus § 439 Abs. 3 BGB (Ersatz von Einbau- und Ausbaukosten) und die Rückgriffsansprüche des Bestellers als Verkäufer aus § 445a BGB unberührt.
Honeywell
Gewährleistung
Die nachstehenden Bestimmungen treten in dem gesetzlich zulässigen Umfang an die Stelle aller übrigen ausdrücklichen oder impliziten Gewährleistungen und Bedingungen einschließlich jener der handelsüblichen Qualität und der Eignung für einen bestimmten Zweck. (a) Resideo gewährleistet, dass von ihm hergestellte Angebotsgegenstände in jeder wesentlichen Hinsicht frei von Materialmängeln und fehlerhafter Ausführung sind und den geltenden Spezifikationen und/oder Zeichnungen entsprechen. Soweit von Resideo nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erstreckt sich der Zeitraum der Gewährleistung von Resideo auf 24 Monate ab dem Datum der Herstellung der Angebotsgegenstände durch Resideo. (b) Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, stellt Resideo für gemäß Ziffer 25 an Resideo unter Vorauszahlung der Transportkosten zurückgegebene Angebotsgegenstände, deren Mangelhaftigkeit von Resideo festgestellt wurde, eine Gutschrift aus. (c) Während der Nutzung abgenutzte oder ausgebrannte Angebotsgegenstände gelten aufgrund dieser Abnutzung oder dieses Ausbrennens nicht als mängelbehaftet. Eine Gewährleistung erfolgt nicht, wenn nach der alleinigen Ansicht von Resideo der Mangel oder Schaden hervorgerufen wurde oder im Zusammenhang steht mit der Installation, der Kombination mit anderen Teilen und/oder Produkten, der nicht durch Resideo erfolgten Modifizierung oder Reparatur von Angebotsgegenständen, dem Einsatz einer Softwareversion durch den Käufer, bei der es sich nicht um die letzte von Resideo verfügbar gemachte Softwareversion handelt, oder die nicht erfolgte Anwendung erforderlicher oder empfohlener Updates oder Patches zu einer anderen Software oder einem anderen Gerät in der Netzwerkumgebung der Angebotsgegenstände, oder wenn der Mangel bzw. Schaden Folge von Handlungen, Unterlassungen, fehlerhaftem Gebrauch oder Fahrlässigkeit seitens des Käufers ist. (d) Experimentelle Angebotsgegenstände (die durch den Buchstaben „X“ oder „E“ am Anfang ihrer Teilenummer gekennzeichnet sein können) sowie nicht freigegebene oder Beta-Software stellen Prototypen bzw. Vorproduktionsartikel dar, die noch nicht alle Phasen der Releasetests durchlaufen haben. Diese Artikel werden „WIE BESEHEN“ OHNE GEWÄHRLEISTUNG verkauft. (e) Es obliegt der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass die Angebotsgegenstände für die Anwendung geeignet sind, innerhalb derer sie verwendet werden. (f) Erbringt Resideo Dienstleistungen für den Käufer wie insbesondere Schulungen oder Unterstützung bei der Konfiguration und Installation der Angebotsgegenstände, so erbringt Resideo diese Dienstleistungen entsprechend üblicher Branchenpraxis zu jeweils in der Preisliste von Resideo aufgeführten Sätzen. Resideo übernimmt gegenüber dem Käufer keine Haftung für die Erbringung solcher Dienstleistungen, wenn diese kostenfrei erbracht werden. (g) Resideo gibt weder Zusicherungen noch Gewährleistungen dahingehend ab, dass die Angebotsgegenstände nicht kompromittiert oder umgangen werden können oder dass die Angebotsgegenstände jegliche Verletzungen oder Sachschäden, Einbrüche, Raub, Feuer oder andere Schäden verhindern werden oder dass die Angebotsgegenstände in allen Fällen angemessen warnen oder Schutz bieten werden. Dem Käufer ist bewusst, dass ein ordnungsgemäß installierter und gewarteter Alarm das Risiko von Einbruch, Raub, Feuer oder anderen ohne Alarm eintretenden Ereignissen lediglich mindert aber keine Versicherung oder Garantie dafür darstellt, dass derartige Ereignisse nicht eintreten werden oder dass es infolgedessen keine Verletzungen oder Sachschäden geben wird. (h) Software, die in der Bestellung und/oder in dem Angebot aufgeführt ist und/oder innerhalb von seitens Resideo gewährleisteten Gütern eingesetzt wird, wird auf einem Medium bereitgestellt, welches bei normaler Verwendung frei von Materialmängeln oder fehlerhafter Verarbeitung ist, solange die Hardware und/oder das System der Gewährleistung unterliegt. Während dieses Zeitraumes wird Resideo derartige Medien kostenfrei ersetzen, wenn es sie für mangelhaft befindet. Hinsichtlich der Qualität oder Performance von Software oder Daten gilt, dass diese „wie besehen“ und ohne Gewährleistung geliefert werden. (i) Diese Gewährleistungen stehen nur dem Käufer zu und sind weder abtretungsfähig noch übertragbar. Jegliche Haftung von Resideo nach dieser Ziffer 9 unterliegt dem Vorbehalt der Bestimmungen der Ziffer 11 dieser Bestellung („Haftungsbegrenzung“)
Stiebel Eltron
Stiebel Eltron – Garantie
Diese Garantiebedingungen regeln zusätzliche Garantieleistungen von Stiebel Eltron gegenüber dem Endkunden, die neben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden treten. Daher werden auch gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber seinen sonstigen Vertragspartnern, insbesondere dem Verkäufer des mit der Garantie versehenen Stiebel Eltron-Gerätes, von dieser Garantie nicht berührt. Diese Garantiebedingungen gelten nur für solche Geräte, die vom Endkunden in der Bundesrepublik Deutschland als Neugeräte erworben werden. Ein Garantievertrag kommt nicht zustande, soweit der Endkunde ein gebrauchtes Gerät oder ein neues Gerät seinerseits von einem anderen Endkunden erwirbt.
Inhalt und Umfang der Garantie
Stiebel Eltron erbringt die Garantieleistungen, wenn an Stiebel Eltron Geräten ein Herstellungs- und/oder Materialfehler innerhalb der Garantiezeit auftritt. Diese Garantie umfasst jedoch keine Leistungen von Stiebel Eltron für solche Geräte, an denen Fehler, Schäden oder Mängel aufgrund von Verkalkung, chemischer oder elektrochemischer Einwirkung, fehlerhafter Aufstellung bzw. Installation, sowie unsachgemäßer Einregulierung, Bedienung oder unsachgemäßer Inanspruchnahme bzw. Verwendung auftreten. Ebenso ausgeschlossen sind Leistungen aufgrund mangelhafter oder unterlassener Wartung, Witterungseinflüssen oder sonstigen Naturerscheinungen. Die Garantie erlischt, wenn an dem Gerät Reparaturen, Eingriffe oder Abänderungen durch nicht von Stiebel Eltron autorisierte Personen vorgenommen wurden. Die Garantieleistung von Stiebel Eltron umfasst die sorgfältige Prüfung des Gerätes, wobei zunächst ermittelt wird, ob ein Garantieanspruch besteht. Im Garantiefall entscheidet allein Stiebel Eltron, auf welche Art der Schaden behoben werden soll. Es steht Stiebel Eltron frei, eine Reparatur des Gerätes ausführen zu lassen oder selbst auszuführen. Etwaige ausgewechselte Teile werden Eigentum von Stiebel Eltron. Für die Dauer und Reichweite der Garantie übernimmt Stiebel Eltron sämtliche Material- und Montagekosten, nicht jedoch zusätzliche Kosten für die Leistungen eines Notdienstes. Soweit der Kunde wegen des Garantiefalles aufgrund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche gegen andere Vertragspartner Leistungen erhalten hat, entfällt eine Leistungspflicht von Stiebel Eltron. Soweit Stiebel Eltron Garantieleistungen erbringt, übernimmt Stiebel Eltron keine Haftung für die Beschädigung eines Gerätes durch Diebstahl, Feuer, Aufruhr o. ä. Ursachen. Über die vorstehend zugesagten Garantieleistungen hinausgehend kann der Endkunde nach dieser Garantie keine Ansprüche wegen mittelbarer Schäden oder Folgeschäden, die durch ein Stiebel Eltron-Gerät verursacht werden, insbesondere auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, geltend machen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen Stiebel Eltron oder Dritte bleiben jedoch unberührt.
Garantiedauer
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate für jedes Stiebel Eltron-Gerät, das im privaten Haushalt eingesetzt wird, und 12 Monate für jedes Stiebel Eltron-Gerät, welches in Gewerbebetrieben, Handwerksbetrieben, Industriebetrieben oder gleichzusetzenden Tätigkeiten eingesetzt wird. Die Garantiezeit beginnt für jedes Gerät mit der Übergabe des Gerätes an den Erstendabnehmer. Zwei Jahre nach Übergabe des jeweiligen Gerätes an den Erstendabnehmer erlischt die Garantie, soweit die Garantiezeit nicht nach vorstehendem Absatz 12 Monate beträgt. Soweit Stiebel Eltron Garantieleistungen erbringt, führt dies weder zu einer Verlängerung der Garantiefrist noch wird eine neue Garantiefrist durch diese Leistungen für das Gerät oder für etwaige eingebaute Ersatzteile in Gang gesetzt.
Inanspruchnahme der Garantie
Garantieansprüche sind vor Ablauf der Garantiezeit innerhalb von zwei Wochen nachdem der Mangel erkannt wurde, unter Angabe des vom Kunden festgestellten Fehlers des Gerätes und des Zeitpunktes seiner Feststellung bei Stiebel Eltron anzumelden. Als Garantienachweis ist die vom Verkäufer des Gerätes ausgefüllte Garantieurkunde, die Rechnung oder ein sonstiger datierter Kaufnachweis beizufügen. Fehlt die vorgenannte Angabe oder Unterlage, besteht kein Garantieanspruch.
Garantie für in Deutschland erworbene, jedoch außerhalb Deutschlands eingesetzte Geräte
Stiebel Eltron ist nicht verpflichtet, Garantieleistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Bei Störungen eines im Ausland eingesetzten Gerätes ist dieses gegebenenfalls auf Gefahr und Kosten des Kunden an den Kundendienst in Deutschland zu senden. Die Rücksendung durch Stiebel Eltron erfolgt ebenfalls auf Gefahr und Kosten des Kunden. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen Stiebel Eltron oder Dritte bleiben auch in diesem Fall unberührt. Außerhalb Deutschlands erworbene Geräte Für außerhalb Deutschlands erworbene Geräte gilt diese Garantie nicht. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls die Lieferbedingungen der Stiebel Eltron-Ländergesellschaft bzw. des Importeurs.
In drei Schritten zur 5-Jahres-Garantie für Heizungswärmepumpen und Lüftungs-Integralgeräte
Diese Schritte orientieren sich am Baufortschritt und anschließender Nutzungsphase der Anlage. So haben Sie jetzt die Möglichkeit die für die Garantieverlängerung notwendige Inbetriebnahme auf einen späteren Zeitpunkt als die eigentliche „Aktivierung“ zu verlegen. Dadurch können die für den effizienten Betrieb notwendigen Einstellungen sowie die Einweisung auf die Heizungsanlage zu einem Zeitpunkt erfolgen, nachdem bereits erste Erfahrungen gesammelt wurden.
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Schritt 1: Die Aktivierung*
Sie entscheiden sich für eine Heizungsanlage, bei der alle Hauptkomponenten von STIEBEL ELTRON stammen und lassen sie von einem Fachhandwerker oder auch den STIEBEL ELTRON Werkskundendienst aktivieren. -
Schritt 2: Die Registrierung
Innerhalb von vier Wochen nach der Aktivierung kann durch den Fachhandwerker die Registrierung der Anlage bei STIEBEL ELTRON erfolgen. In dem Registrierungsprozess kann der für die 5-Jahres-Garantie notwendige Garantiecheck bestellt werden. -
Schritt 3: Der Garantiecheck*
Innerhalb von sechs Monaten erfolgt durch den STIEBEL ELTRON Werkskundendienst der Garantiecheck der Wärmepumpe oder des Lüftungs-Integralgerätes. Bei einer mängelfreien Anlage erhalten Sie ab Aktivierung aber spätestens 6 Monate nach Kauf die 5-Jahres-Garantie.
* Diese Leistungen sind kostenpflichtig.
Die genauen Bedingungen für eine 5-Jahres-Garantie:
Bei der Aktivierung sowie bei dem Garantiecheck sollte der Anlagenerrichter anwesend sein. Notwendige Baugerüste, Hebebühnen, Leitern und Mauerdurchbrüche sind bauseits zu stellen.
Im Garantiefall ist im zweiten und vierten Betriebsjahr eine Wartung durch den STIEBEL ELTRON Werkskundendienst oder eine Vergleichbare durch einen Fachhandwerker nachzuweisen.
Leistungen in Zusammenhang mit der Einbindung einer Kühlfunktion, Solaranlage und zusätzlicher Wärmeerzeuger werden nach Aufwand abgerechnet.
Durch die Aktivierung und den Garantiecheck erfolgt keine Haftung für die ordnungsgemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung der Gesamtanlage übernommen, soweit sie von Dritten vorgenommen wurde. Im Falle einer Trockenheizung wird keine Haftung für die ordnungsgemäße Aufheizung des Estrichs übernommen. Die Verantwortung für die richtige Aufheizung des Estrichs und Protokollierung nach DIN 4725 obliegt allein dem Auftraggeber.
Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Schäden am Estrich sowie an der Heizungsanlage, die durch eine fehlerhaft durchgeführte Estrichaufheizung erfolgen könnten.
Für nicht von STIEBEL ELTRON bezogene Teile und für Anlagenmängel, die auf nicht von STIEBEL ELTRON bezogene Teile oder auf Systemmängel zurückzuführen sind, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Im Übrigen gelten ergänzend die STIEBEL ELTRON-Garantiebedingungen, die in der Bedienungs- und Installationsanleitung des jeweiligen Gerätes abgedruckt sind.
Die Garantieverlängerung gilt nur für Komplettsysteme, d.h. alle Hauptkomponenten des Systems müssen von der STIEBEL ELTRON-Gruppe stammen. Hauptkomponenten sind Grundgerät (Heizungswärmepumpen und Lüftungsintegralgeräte), Puffer-, Durchlauf- und Warmwasserspeicher, Hydraulikmodule und Kompaktinstallationen. Bei Wasser-Wasser- Wärmepumpen gilt die Garantieverlängerung nur in Kombination mit einer Grundwasserstation der STIEBEL ELTRON-Gruppe.
Garantieverlängerung: aus 2 mach 3 für die Baureihe DHE
Mit der STIEBEL ELTRON-Garantieverlängerung bietet das Unternehmen die Möglichkeit, die Garantie für einen Durchlauferhitzer der DHE-Reihe von zwei auf drei Jahre aufzustocken. Dazu müssen Kunden das Gerät lediglich online registrieren. Auf Seite 2 der Bedienungsanleitung einfach den QR-Code scannen oder stiebel-eltron.com/registration-dhe aufrufen.